Die frühere CDU-Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hätte nicht für Volker Bouffier in den Landtag nachrücken dürfen, als dieser Ende Mai sein Abgeordnetenmandat aufgegeben hat. Vielmehr hätte der Sitz bei einer verfassungskonformen Anwendung des Wahlgesetzes freibleiben müssen. […]
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