Tanzverbote abschaffen

An Karfreitag und anderen stillen Feiertagen herrscht in ganz Deutschland das Tanzverbot. Aber in Bayern ist der Karfreitag besonders geschützt: Für die anderen „stillen Tage“ sind Ausnahmegenehmigungen möglich, „nicht jedoch für den Karfreitag“. Dieses generelle Verbot verstößt jedoch gegen das Grundgesetz. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden. Auf diese Feststellung haben die Jungen Liberalen seit Jahren gewartet. Für sie ist das Anliegen der Christen, einen ihrer höchsten Feiertage angemessen begehen zu können, gerechtfertigt. Aber: „Einer freien Gesellschaft würde es gut zu Gesicht stehen, wenn Tanzen und Besinnung nebeneinander möglich sind“, meint Bayerns JuLi-Chef Lukas Köhler.

Spielende Kinder
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